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Hauptstraße : Durchfahrtverbot für LKW gilt nun auch bergab

Es ist soweit :  Das seitens des Straßenverkehrsamtes des Kreises bereits im Juni 2017 angeordnete beidseitige Durchfahrtverbot für LKW auf der Hauptstraße in Much (siehe  Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterBericht vom 22.06.2017 ) ist nun rechtswirksam. Ausschlaggebend war die nun erfolgte, in der Zuständigkeit des 'Landesbetrieb Straßen NRW' liegende Aufstellung der entsprechenden Verbots- und Hinweisschilder. Das Verbot gilt für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen. Ausgenommen ist nur Lieferverkehr für Anlieger der Hauptstraße oder nur von dort erreichbarer Nebenstraßen.

Außer dem "Durchfahrt verboten"-Schild am oberen Kreisel der Hauptstraße mußten auch zahlreiche Hinweisschilder an den Einfallstraßen aufgestellt werden, um den LKW-Verkehr frühzeitig auf das Verbot aufmerksam zu machen und diesen auf die eingerichtete Umfahrungsstrecke aufmerksam zu machen. Er wird nun über die Bundesstraße 56 bis Huven und die Querspange entlang des Steinbruchs zur Wahnbachtalstraße (L 189) geführt, über die es dann zum unteren Kreisel der Hauptstraße geht. Entlang dieser Strecke wurden zusätzlich zahlreiche gelbe Schilder mit einem LKW-Symbol montiert, die den Weg weisen.

Die Praktikabilität dieser Route soll nach einer Vereinbarung zwischen Gemeinde und Kreis in einer einjährigen Testphase überprüft werden. Weil diese aber bereits im Juni enden würde, nachdem die Produktion und Montage der Schilder bereits stolze sieben Monate verschlungen hat, wird der Zeitraum verlängert. Die Testphase soll nun ein Jahr ab Aufstellung der Schilder andauern. Das Durchfahrtverbot gilt übrigens ausdrücklich auch für den landwirtschaftlichen Verkehr von entsprechender Gewichtsklasse. Damit sollen unter anderem die übergroßen Ladewagen aus der Engstelle der Hauptstraße verbannt werden. (cs)

 

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19. Januar 2018


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