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Bauaufsicht schränkt Nutzung des Bürgerhaus Wellerscheid ein

Den Bestand des im Jahre 2007 von der Katholischen Kirche übernommenen Jugendzentrums und damit das kulturelle Leben in Wellerscheid sieht der seinerzeit eigens gegründete Verein 'Bürgerhaus Wellerscheid e.V.' gefährdet. Grund ist eine Ende Juni ausgestellte Ordnungsverfügung der Kreisverwaltung, nach der das Gebäude nicht mehr als möblierte Versammlungsstätte, also mit Bestuhlung oder Tischen und Stühlen, genutzt werden darf. Als Grund gibt das Bauaufsichtsamt fehlende prüffähige Bestühlungspläne entsprechend der Sonderbauverordnung (vormals Versammlungstätten-Verordnung) an. Der Verein wurde bei Festlegung eines Gebührenbescheids von 500 Euro aufgefordert, das Mobiliar aus den Räumen zu entfernen. Eine Nutzung sei nur noch ohne Einrichtung zulässig. Gleichzeitig wurde ein Zwangsgeld von 2.000 Euro bei Nichteinhaltung der Auflagen angedroht.

Das Bürgerhaus Wellerscheid zu Füßen der Kirche 'Sankt Petrus Canisius' - (Archivfoto)

Der Verein, namentlich sein Vorsitzender Karl-Heinz Schulte, sieht sich von der Kreisverwaltung getäuscht. Vor der Übernahme des Gebäudes habe man sich mit der Behörde getroffen und nachgefragt, ob mit irgendwelchen Problemen zu rechnen sei, wenn der Betrieb des vormaligen Jugendheims als Bürgerhaus mit gleicher Nutzung fortgeführt würde. Daraufhin sei seitens des Kreises das Protokoll einer sogenannten "wiederkehrenden Prüfung" aus dem Jahre 2002 übergeben worden, welches "keine sichtbaren Mängel" ausweist. Erst daraufhin wurde der Verein formell gegründet, der das kulturelle Leben im Ort erhalten wollte.

Erst bei einer weiteren Prüfung im Jahre 2009 seien Beanstandungen erfolgt - unerwartet, da sich an Zustand und Nutzung des Gebäudes zwischenzeitlich nichts geändert hätte. Diese seien daraufhin abgearbeitet worden, ein eingereichter Bestuhlungsplan wurde vom Bauaufsichtsamt jedoch aufgrund fehlender Vermaßungen zurückgewiesen. Die Behörde beruft sich mit der geforderten Einhaltung der Sonderbauverordnung auf die notwendige Gefahrenabwehr. Eine Duldung des "gegenwärtigen rechtswidrigen Zustands" wird abgelehnt.

Die geforderte Anfertigung von Bestuhlungsplänen für jede abweichende Anordnung des Mobiliars durch einen zertifizierten Architekten übersteige aber die finanziellen Möglichkeiten des Vereins, so Karl-Heinz Schulte. Die Sonderbauverordnung sei auch gar nicht anzuwenden, weil diese erst für Versammlungsräume mit einem Fassungsvermögen von mehr als 200 Personen gelte. Der Saal umfaßt 170 Quadratmeter, die Empore 30 Quadratmeter, nach der Verordnung ergibt dies rein rechnerisch eine Kapazität von 200 Personen an Tischen oder 400 Personen auf Stuhlreihen oder stehend. Das Bauaufsichtsamt selbst ermittelte für den Raum 1981 eine Sitzplatzanzahl bei Stuhlreihen von etwa 200 Besuchern.

Der Verein sieht sich Behördenwillkür ausgesetzt und hat nun eine Anwaltskanzlei damit beauftragt, Klage gegen die Ordnungsverfügung des Kreises einzureichen. Man befürchtet das "Abwürgen der Brauchtumspflege", wenn die teils seit mehr als 40 Jahren hier stattfindenden Veranstaltungen nicht mehr abgehalten werden könnten. Das Bürgerhaus wurde bislang unter anderem für das jährliche Erntefest, als Probenraum des Kirchenchors, Arbeitsraum des örtlichen Strickclubs wie auch für Familienfeiern genutzt. (cs)

 

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05. August 2012


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