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Pro Windkraft und Co., aber nicht am Wohnort

Panoramablick über die stellenweise bewaldete Hügellandschaft
Der zuletzt geplante Standort zwischen Hardt, Feld und Neunkirchen-Seelscheid-Balensiefen

Erneuerbare Energien sind für die große Mehrheit der Bundesbürger die beliebteste Stromquelle. Das meldet das Meinungsforschungsinstitut Forsa nach einer repräsentativen Umfrage Ende Juni. Demnach befürworten 85 Prozent der Befragten Wind- und Wasserkraft, Bioenergie und Sonnenenergie sowie Geothermie für die künftige Stromproduktion. Gas erhält eine Zustimmung von 39 Prozent. Kohle und Atomkraft werden jeweils von 19 Prozent der Bevölkerung für geeignete Energieträger zur Stromproduktion gehalten. Öl erhält eine Zustimmung von 17 Prozent (Mehrfachnennungen waren möglich).

Die meisten Erneuerbare-Energien-Befürworter finden sich bei den Anhängern von FDP und Grünen: 94 Prozent der FDP-Fans unterstützen die Stromerzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien, 97 Prozent bei den Grünen. Bei der Linkspartei liegt die Unterstützung bei 88 Prozent und auch bei den Anhängern der beiden großen Volksparteien sind Erneuerbare Energien äußerst beliebt: 81 Prozent bei der CDU und 86 Prozent bei der SPD.

Wenn es allerdings darum geht, dass diese Art von Energiegewinnung in der unmittelbaren Wohnortnähe erfolgen soll, sieht die Sache anders aus. In Much wurde ein Antrag auf Erstellung von zwei Windenergieanlagen, Typ E-66/18.70 (jeweils 121 Meter hoch) der Firma Enercon im Jahr 2002 von der Gemeinde abgelehnt. Die daraufhin folgende Klage des Unternehmens gegen den Rhein-Sieg-Kreis im Jahr 2003 bewirkte, dass die Gemeinde Much bestimmte Vorrangflächen ausweisen wollte, um einem "Wildwuchs" entgegen zu wirken. In Gutachten wurden die Standorte in Bezug auf Schallimmission, Schattenwurf und Auswirkung der Anlagen auf das Landschaftsbild geprüft. Hierbei stellte sich heraus, dass kaum einer geeignet sei.

Schließlich wurde ein Standort bei Feld / Hardt / Balensiefen in Betracht gezogen. Hiergegen formierte sich eine Bürgerinitiative. Jetzt ist die Sache endgültig vom Tisch. In einem aktuellen Beschluss des Planungs- und Verkehrsausschusses (Sitzung am 1. Juni) heißt es: "Der Ausschuss beschließt zur eingereichten Bauvoranfrage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für die Errichtung von zwei Windeneregieanlagen auf den Grunstücken Gemarkung Bennrath, Flur 7, Flurstücke 35, 50 und 51 bei Feld / Hardt / Balensiefen das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern, da öffentliche Belange nach § 35 Absatz 3 Nummer 5 Baugesetzbuch den Vorhaben entgegenstehen."

In der Begründung heißt es, dass die geplanten Anlagen die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigen sowie das Landschaftsbild verunstalten. Außerdem widerspreche der Standort der Ziffer 8.2.1.3 des Windkrafterlasses vom 21.10.2006, wonach Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet grundsätzlich unzulässig seien.

Nur wenige Kilometer weiter auf dem Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid sieht die Situation anders aus. Hier wurde eine Vorrangzone bei Oberwennerscheid ausgewiesen. (is)

14. Juli 2006


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